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Inhaltsversicherung Gewerbe

Inhaltsversicherung Gewerbe

Inventarversicherung

Ihre sonstigen Firmeninhalte können durch eine Inhaltsversicherung gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruch Diebstahl abgesichert werden. Neben der Firmenhaftpflichtversicherung zählt die Inhaltsversicherung zu den wichtigsten Absicherungen für Ihr Unternehmen. So können für die Wiederbeschaffung wichtiger Akten, Geschäftspapiere, Prototypen aber auch für Aufräum- und Löschkosten enorme Beträge im Schadensfall zusammenkommen. Auch Einrichtungsgegenstände und Vorräte stellen oft einen nicht unerheblichen Betrag dar, der im Schadenfall ersetzt werden muss.

Zudem besteht die Möglichkeit des Einschlusses einer Ertragsausfallversicherung. So vermeiden Sie, dass im Falle eines Feuers zwar der Schaden ersetzt wird, Sie aber dennoch Insolvenz anmelden müssten, da der Betrieb nicht aufrecht erhalten werden kann für die Zeit des Wiederaufbaus.

Was ist in der Inhaltversicherung versichert?
Versichert in der Inhaltsversicherung Gewerbe (auch Firmeninhaltsversicherung oder Inventarversicherung) sind technische und kaufmännische Betriebseinrichtungen (Anlagevermögen) und Warenvorräte (Umlaufvermögen). Existiert eine Spezialversicherung (Bsp. Elektronikversicherung, Kunstversicherung), so können diese Dinge aus der Inhaltsversicherung ausgeschlossen werden.

Welche Kosten sind in der Inhaltsversicherung versichert?
(versicherte Kosten Bsp. Bargeld, Aufräum-, Abbruchkosten)
Kosten sind standardmäßig nicht beitragsfrei mitversichert und müssen somit separat vereinbart werden. Hier gilt es zu beachten, dass diese, einmal vereinbart, solange gültig sind, bis eine Veränderung ausgeführt wird. Eine Automatische Verbesserung / Erhöhung der Kosten findet nicht statt und es kann sehr schnellvorkommen, dass Ihr Unternehmen somit unterversichert ist. Lassen Sie Ihre Verträge deshalb regelmäßig durch einen Versicherungsmakler überprüfen.

Welche Gefahren sind in der Inhaltsversicherung versichert?
Die Inhaltsversicherung schützt Ihre Firmeninhalte gegen die Gefahren:

  • Feuer
  • Einbruchdiebstahl (E/D) / Raub / Vandalismus
  • Leitungswasser
  • Sturm / Hagel
  • Glasbruch
  • erweiterte Elementarschäden EC - Gefahren
  • weitere unbenannte Gefahren

Voraussetzungen für Firmeninhaltsversicherung

Voraussetzung für eine Absicherung in der Inhaltsversicherung sind:

  • eigene Sachen (Eigentum)
  • unter Eigentumsvorbehalt geliefert
  • Leasing mit Kaufoption, die noch nicht erloschen sein darf
  • vom Versicherungsnehmer Sicherungsübereignete Sachen
  • fremde Sachen, sofern Sie den versicherten Sachen entsprechen und für bestimmte Zwecke in Obhut gegeben wurden

Optional versicherbar sind:

  • Bargeld / Wertsachen
  • Geschäftsunterlagen (Akten, Pläne, Datenträger,...)
  • Zelte / Traglufthallen
  • Zulassungspflichtige Kfz
  • Hausrat
  • Grund und Boden, Wald, Gewässer
  • Automaten mit Geldeinwurf
  • Anschauungsmodelle, Prototypen, nicht mehr benötigte Fertigungsvorrichtungen

Versicherungsort in der Firmeninhaltsversicherung

Der Versicherungsort bezieht sich auf die im Versicherungsvertrag genannten Gebäude oder Räume. Bei einem Wechsel des Standortes gilt es zu beachten, dass nicht wie bei einer privaten Hausratversicherung der Schutz automatisch mit an den neuen Standort wechselt. In solchen Fällen muß das Versicherungsunternehmen über den Ortswechsel informiert werden oder aber es besteht die Möglichkeit einen eventuellen unliebsamen Vertrag los zu werden, um anderweitig bei einem anderen Versicherungsunternehmen einen optimaleren Schutz zu erhalten.Über eine Außenversicherung können zudem außerhalb des Versicherungsortes befindliche Sachen versichert werden. Als Geltungsbereich kann Deutschland, Europa oder Welt vereinbart werden. Bei einer abhängige Außenversicherung gilt sowohl innerhalb des Versicherungsortes als auch außerhalb des Versicherungsortes die Sache als versichert. Im Gegenzug gilt bei einer selbständigen Außenversicherung die Sache nur außerhalb des Versicherungsortes als versichert. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass die Fremdversicherung vor der Außenversicherung den Schaden reguliert.

Feuer: Brand, Blitzschlag, Explosion oder Flugzeugabsturz
E/D: Gebäudegebundenheit, Aussenlager im Hof ist nicht mit versichert, Zelte gelten nicht als Gebäude
Vandalismus: nach einem Einbruch vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung versicherter Sachen ausserhalb der Geschäftszeiten.
Raub: Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen Leib und Seele
Leitungswasser: Frostbedingte Schäden und Bruchschäden an Rohren, Installationen oder Heizkörpern, Platzende Schläuche, Nässeschäden durch bestimmungswidrig ausdringendes Leitungswasser
Sturm / Hagel: Gebäudegebundenheit, Aussenlager im Hof ist nicht mit versichert, Windstärke 8 = Sturm, Hagel=Eiskörner
Glasbruch: Eine Beschädigung einer eingesetzten Scheibe (auch Glasspiegel oder künstlerisch bearbeitete Scheiben), die durch die gesamte Dicke geht, unabhängig der Ursache gilt als versichert. Reine Oberflächenschäden sind nicht versichert.
weitere Elementarschäden: Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung/-rutsch, Schneedruck, Lawine, Vulkanausbruch
EC-Gefahren: Politische Risiken, Rauch, Überschallknall, Fahrzeuganprall, Wasserlöschanlagen-Leckage, sonstige Standardgefahren (Leitungswasser, Sturm)
Weitere unbenannte Gefahren: z.B. Meteoritenabsturz, Schäden durch wilde Tiere, Jugendliche veranstalten Schießübungen auf Wassertanks eines Mineralwasserherstellers

Was sind EC Risiken

Unter extended Coverage versteht man in der Inhaltsversicherung die Absicherung gegen:

  • politische Risiken (Bsp. innere Unruhen, Streik, Aussperrung, böswillige Beschädigung)
  • Rauch, Überschallknall, Fahrzeuganprall
  • Wasserlöschanlagen-Leckage
  • Leitungswasser, Sturm, Elementarschäden
  • weitere unbenannte Gefahren (plötzliche, unvorhergesehene, von außen einwirkende Gefahren) Bsp. Schäden durch wilde Tiere, Meteoritenabsturz

Betriebsunterbrechungsversicherung

Für die Zeit des Wiederaufbaus tritt die Betriebsunterbrechungsversicherung ein und leistet für einen definierten Zeitraum die vereinbarte Geldsumme, damit Löhne und Gehälter auch weiterhin gezahlt werden können, obgleich eine Produktion nicht möglich ist und Sie in dieser Zeit nicht in der Lage sind Umsatz zu generieren. Aber auch Maßnahmen, um den Betrieb am Laufen zu halten werden übernommen. So können z.B. auch Leihmaschinen sicherstellen, dass Ihr Unternehmen in dieser schweren Zeit wieder Tritt fassen kann. Unterschiedliche Versicherungsunternehmen sind auf verschiedene Branchen spezialisiert und es dürfte für einen Laien nur sehr schwer das richtige Versicherungsunternehmen zu finden sein. Ein Versicherungsmakler hilft schnell und unkompliziert weiter.