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Vermögensschadenhaftpflicht Steuerberater

Versicherungspflicht für Steuerberater

Es besteht für Steuerberater die gesetzliche Pflicht eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Sofern Sie als angestellter Steuerberater tätig sind müssen Sie, um die Zulassung als Steuerberater bei der Steuerberaterkammer zu erhalten, die Aufnahme in die bestehende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Ihres Arbeitgebers nachweisen. Zulassungsvoraussetzung als selbständiger Steuerberater ist der Nachweis einer eigenen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Steuerberater.


Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Steuerberater ist eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater, die auf deren spezifischen Anforderungen ausgerichtet ist und diesen hervoragend gerecht wird.

Beitragsberechnung aus unterschiedlichen Gesellschaften
Individuelles & kostenloses Angebot
einfache Abwicklung per E-Mail oder Fax


Die Leistungen der Vermögensschadenhaftpflicht

  • Prüfung der Höhe des Schadenersatzes
  • Abwehr ungerechtfertigter Schadenersatzforderungen und Übernahme der Kosten bei einem Rechtsstreit
  • Begleichung gerechtfertigter Schadenersatzforderungen


Selbständige Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, die ausschließlich als freie Mitarbeiter (ohne Sozien) für Auftraggeber mit Befugnis zu unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen gemäß § 3 StBerG tätig sind, werden den Anforderungen der Versicherungspflicht gerecht, wenn sie für die aus der freien Mitarbeit ergebenden Haftpflichtgefahren über den Versicherungsvertrag des Auftraggebers mitversichert sind.

Sobald allerdings neben der freien Mitarbeit eigene Mandate betreut werden, benötigen Sie eine eigene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Schadenbeispiele

  • Verspätete Einreichung von Steuererklärungen
  • Versäumung von Rechtsbehelfs- oder Rechtsmittelfristen wegen unrichtiger Fristnotierung
  • Nichtausnutzung von Steuervergünstigungen
  • fehlerhafte Auskunft oder Beratung in Steuersachen
  • Unterlassener Hinweis auf ordnungsgemäße Fertigung von Grundaufzeichnungen bei Buchführungsmandaten
  • keine Belehrung über erkennbare Buchführungsmängel bei Jahresabschluss-Mandaten
  • Nichtbeachtung neuer oder geänderter Steuervorschriften

Tätigkeitsbereiche des Steuerberaters

Als Steuerberater haben Sie die Aufgabe Ihren Mandanten Hilfestellung in Steuerangelegenheiten zu geben, sie in finanzgerichtlichen Prozessen zu vertreten und in betriebswirtschaftlichen Fragen zu beraten. Die Hauptaufgabe des Steuerberaters besteht in der umfassenden Beratung zur Optimierung der steuerlichen Angelegenheiten. Auch die Erstellung von Jahresabschlüssen, Steuererklärungen, die Buchführung oder Überprüfung der Steuerbescheide seiner Mandanten gehört mit zu den Hauptaufgaben eines Steuerberaters.