Vermögensschadenhaftpflicht Unternehmensberater
Wer braucht eine Vermögensschadenhaftpflicht
Man spricht in der Vermögensschadenhaftpflicht für Unternehmensberater von einem Vermögensschaden, wenn einer Dritten Person ein Schaden zugefügt wird, der weder ein Personen- noch ein Sachschaden darstellt. Einzig das Vermögen dieser Person wird geschädigt. Die Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung schützt gegen die finanziellen Folgen von Fehlern bei der Berufsausübung. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung für Personen, die beispielsweise fremde Interessen wahrnehmen, beurkunden, vermitteln, beraten, urteilen, berichten oder begutachten.
Gerade in der Unternehmensberatung kann es natürlich in erster Linie genau zu solchen Schadensfällen kommen.
Ihr Versicherungsschutz
Versicherungssumme Vermögensschadenhaftpflicht
ab 100.000,-- EUR für reine Vermögensschäden
Versicherungssumme Betriebshaftpflicht (Bürohaftpflicht)
2.000.000,-- EUR für Personen- und 1.000.000,-- EUR für Sachschäden oder
2.000.000,-- EUR pauschal für Personen- und Sachschäden oder
3.000.000,-- EUR pauschal für Personen- und Sachschäden
Selbstbeteiligung in der Betriebshaftpflicht für Dienstleistungsunternehmen
ohne Selbstbeteiligung oder mit 250,-- EUR Selbstbeteiligung
Erweiterungen in der Betriebshaftpflicht für Dienstleistungsunternehmen
Mitversicherung der Privathaftpflicht-Versicherung für Inhaber und Familie
Mitversicherung Hundehaftpflicht-Versicherung
![]() |
Beitragsberechnung aus unterschiedlichen Tarifen und unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften |
![]() |
Individuelles & kostenloses Angebot |
![]() |
einfache Abwicklung per E-Mail oder Fax |
Weil Sie als Unternehmensberater Empfehlungen aussprechen und Vorschläge unterbreiten ist es wichtig sehr gewissenhaft zu arbeiten. Dennoch kann es passieren, dass eine Empfehlung oder ein Vorschlag, der vom beratenen Unternehmen umgesetzt wird, nicht den gewünschten Erfolg bringt und Sie als Unternehmensberater dafür zur Verantwortung gezogen werden. Die Berufshaftpflichtversicherung für Unternehmensberater ist deshalb unerlässlich. Als Unternehmensberater bieten Sie in anderen Unternehmen eine Dienstleistung in Form einer Beratung an. Weil in aller Regel das Management des Unternehmens beraten wird, kann die Tätigkeit des Unternehmensberaters auch als Managementberatung (Managementberater) bezeichnet werden. Der Begriff Consultant findet ebenfalls häufig Anwendung.
Welche Vermögensschadenhaftpflicht für Sie die beste Vermögensschadenhaftpflicht ist richtet sich letzlich nach Ihrer Tätigkeit. So ist jede Vermögensschadenhaftpflicht eine individuelle Absicherung.
Die Vermögensschadenhaftpflicht für:
Die Vermögensschadenhaftpflicht Unternehmensberater ist vor allem bestimmt für:
- Unternehmensberater
- Interrims Manager
- Markt- und Meinungsforscher (Marktanalyse)
- Personalberater (Personalberatung, Personalvermittlung)
Vermögensschadenhaftpflicht - Was ist versichert?
Versichert in der Vermögensschadenhaftpflicht für Unternehmensberater ist vor allem die betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung mit den Schwerpunkten:
- Existenzgründung, Umwandlung, Sanierung
- Kauf- und Verkauf von Unternehmen (mit Ausnahme Due Diligence -> anfragepflichtige Risiken)
- Buchführung, Rechnungswesen
- Marktanalyse, Marketing und Merchandising
- EDV- Beratung, EDV-Dienstleistung
- Lagerhaltung und Logistik
- Personalberatung, -Planung, suche, -schulung
- Qualitäts- Management, Umweltmanagement
- Finanzierung und Fördermittel
- Außenwirtschaft
- Interims-Management
Vermögensschadenhaftpflicht - Anfragepflichtig!
Wenn Sie sich als Unternehmensberater auf den Bereich M&A (Mergers & Aquisitions) spezialisiert haben ist dies natürlich ein umfangreicheres Risiko, welches über spezielle Sonderkonzepte in der Vermögensschadenhaftpflicht abgesichert wird.
Im Bereich M&A kümmert sich ein Unternehmensberater um die Vorbereitung bzw. Begleitung von Investitionsvorhaben im Bereich von Unternehmens(ver-)käufen, Unternehmensbeteiligungen oder Unternehmensverschmelzungen und die damit verbundene umfassende Bestandsaufnahme („Due Diligence“)




